Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten können ausschließlich von Gerichten in Auftrag gegeben werden. Inwieweit ein Richter dem Ergebnis eines Gerichtsgutachtens folgt, oder in seiner Entscheidung davon abweicht, liegt in der Ermessensfreiheit des Gerichts begründet.

Web-Paragraph-300x200In der Regel werden wir beauftragt, zu einer oder mehreren Fragen sach- und fachkundig Stellung zu beziehen. Notwendig wird dies häufig, wenn zwei Parteien ein oder mehrere Parteigutachten vorliegen, die aber im kausalen Zusammenhang differieren oder von einer der Parteien abgelehnt werden. Um diese strittigen Fragen unabhängig abzuklären, wird vom Richter / Gericht oftmals ein unabhängiger, nicht parteiabhängiger, Sachverständiger hinzugezogen. Im Gegensatz zum Parteigutachten ist das Gerichtsgutachten aber auch an explizite Vorgaben geknüpft. So ist der Gerichtsgutachter angehalten nur auf Fragen zu antworten die explizit im Beweisbeschluss aufgeführt wurden.